Sitzungen und Protokolle
Einladung mit Tagesordnung, Anwesenheit, Beschlusspunkte, Protokoll. Das Protokoll wird förmlich festgestellt – wer bestätigt oder Einwand erhebt, ist dabei benannt.
Vorstandsarbeit
Sitzungen, Protokolle, Beschlüsse, Umlaufverfahren, Mitgliederversammlung, Gremien und Aufgaben – von der Einladung bis zu dem Satz, den in fünf Jahren jemand sucht.
Einladung mit Tagesordnung, Anwesenheit, Beschlusspunkte, Protokoll. Das Protokoll wird förmlich festgestellt – wer bestätigt oder Einwand erhebt, ist dabei benannt.
Jeder Beschluss wird ein eigener, durchsuchbarer Eintrag mit fortlaufender Nummer – gleich, ob er in einer Sitzung, im Umlauf oder in der Mitgliederversammlung gefasst wurde. Ein Register, nicht drei.
Einladung und Tagesordnung, Anträge und Berichte getrennt, Abstimmung über jeden Antrag einzeln, Protokoll. Wer noch mit der Post lädt, bekommt Serienbrief, Etiketten und eine Abhakliste als PDF.
Vorstand, Beirat, Ausschüsse – jedes Gremium mit eigener Besetzung. Dazu Aufgabenbretter für das, was zwischen den Sitzungen liegen bleibt, und Rechte, die am Amt hängen: Der Kassenwart braucht keine Protokollrechte.
Vier Vorstände später steht er noch da: mit fortlaufender Nummer, Datum und vollem Wortlaut, gefunden über die Volltextsuche statt über einen Aktenordner. Ein Registereintrag lässt sich nicht bearbeiten und nicht löschen – eine Korrektur ist ein neuer Beschluss, der auf den alten verweist. Bei Umlaufbeschlüssen und Beschlüssen der Mitgliederversammlung steht das Abstimmungsergebnis dabei.
Sie wird nicht geschrieben, sie entsteht – aus den Buchungen, die ohnehin das ganze Jahr über erfasst wurden, in der Gliederung, die das amtliche Muster vorgibt. Wer bis dahin gebucht hat, hat sie. Und für die Wahl daneben lässt sich geheim abstimmen: Stimmen und Stimmberechtigte werden dabei getrennt aufgezeichnet, die Urne trägt keinen Namen.
Vorstandsarbeit
Nicht jede Entscheidung wartet bis zur nächsten Sitzung. Der Vorstand stimmt im Umlauf ab, jede Stimme ist zurechenbar – geheim geht hier nicht, § 32 Abs. 2 BGB verlangt Textform von jeder Person. Aus der Abstimmung entsteht ein Beschluss, und der landet in demselben Register wie alles andere.
Es gibt ein Paket, und darin ist alles – die anderen Bereiche sind nicht dazuzubuchen, sie sind schon da.
Menschen
Wer im Verein istGeld
Was hereinkommt und hinausgehtAußenauftritt
Was nach außen geht