vereinfachen.eu Anmelden

Geld

Eine Tabelle rechnet. Sie weiß nicht, was ein gemeinnütziger Verein trennen muss.

Das ist der Teil, vor dem die meisten zurückschrecken – und der Teil, in dem eine Tabellenkalkulation am wenigsten hilft. Eine Tabelle rechnet, was Sie hineinschreiben. Sie weiß nicht, was ein gemeinnütziger Verein dem Finanzamt schuldet.

  • Beiträge per SEPA-Lastschrift oder per Rechnung
  • Buchhaltung nach den vier steuerlichen Tätigkeitsbereichen
  • Jahresrechnung für die Versammlung, Kassenbericht fürs Finanzamt
  • Kontoauszug-Import mit Zahlungszuordnung
  • Zuwendungsbestätigungen auf dem amtlichen Vordruck
  • Das Päckchen fürs Finanzamt als ein einziges PDF
  • Kassenprüfung mit einem eigenen Zugang, der nur lesen darf
  • Prüfcode auf jedem Ausdruck, Jahre später nachprüfbar
  • Haushaltsplan, Rechnungen an Dritte, Abteilungen mit eigener Abrechnung
Ein Ausschnitt des Kassenbuchs: sechs Buchungen mit Datum, Verwendungszweck und Betrag. An jeder Zeile stehen Belegnummer, Konto, steuerlicher Tätigkeitsbereich und Kategorie – der Mitgliedsbeitrag im ideellen Bereich, Hallenüberlassung und Zinsgutschrift in der Vermögensverwaltung, die Bandenwerbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Das Kassenbuch. An jeder Buchung steht, in welchen der vier Tätigkeitsbereiche sie gehört.
Einnahmen und Ausgaben nach Tätigkeitsbereich für 2026: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, jeweils mit Einnahmen, Ausgaben und Ergebnis, darunter die Gesamtsumme des Jahres.
Weil die Zuordnung an der Buchung steht, fällt die Auswertung von selbst auseinander.

Was hereinkommt und hinausgeht

Beiträge: Lastschrift und Rechnung

Beitragsarten, Fälligkeiten, ein Beitragslauf für das ganze Jahr. Wer ein Mandat erteilt hat, wird per SEPA-Lastschrift eingezogen; alle anderen bekommen eine Beitragsrechnung. Beide Wege sind gebaut, und beide führen auf dieselbe Forderung.

Vier Tätigkeitsbereiche, nicht ein Topf

Ein gemeinnütziger Verein muss getrennt ausweisen: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Software fragt das an jeder Buchung – Sie müssen die Zuordnung nicht auswendig können.

Kassenbuch mit Belegen

Jede Buchung hängt an ihrem Beleg. Fixierte Buchungen sind unveränderlich – eine Korrektur ist eine Gegenbuchung, kein stilles Überschreiben. Kontoauszüge lesen Sie als CSV, CAMT oder MT940 ein.

Jahresrechnung und Kassenbericht

Zwei Blätter für zwei Adressaten aus derselben Rechnung: die Jahresrechnung, die der Vorstand seiner Mitgliederversammlung schuldet, und der Kassenbericht, den ein kleiner Verein dem Finanzamt beilegt.

Das Päckchen fürs Finanzamt

Kassenbericht, Satzung, Bescheide und die festgestellten Protokolle Ihrer Mitgliederversammlungen – ein PDF, das Sie herunterladen und einreichen. Vorneweg ein Deckblatt, das auflistet, was enthalten ist und was fehlt. Fehlen Satzung oder Tätigkeitsbericht, entsteht gar kein Päckchen: ein unvollständiges Bündel macht dem Verein Arbeit, statt sie ihm abzunehmen. Und wenn der Freistellungsbescheid so alt wird, dass er keine Zuwendungsbestätigung mehr trägt, steht das vorher auf der Übersicht – mit der Vorschrift daneben.

Wenn die Kasse geprüft wird

Der Kassenprüfer bekommt einen eigenen Zugang, der nur lesen darf – kein geteiltes Passwort, keine Papierstapel per E-Mail. Zu jedem Ausdruck sagt die Software, ob er noch dem entspricht, was heute im System steht, und hebt die Zeilen hervor, die sich geändert haben. Wurde nach dem Druck storniert, steht das ganz oben und nicht irgendwo darunter.

Was das im Alltag heißt

Eine Lastschrift ohne rechtzeitige Ankündigung ist rechtswidrig.

Vor jedem Lastschrifteinzug muss der Verein Betrag und Fälligkeitstag ankündigen; ohne das ist der Einzug rechtswidrig. Hier ist das keine Warnung, die man wegklickt: für ein Mitglied ohne nachgewiesene Ankündigung entsteht in der Bankdatei schlicht keine Zeile – und wenn sich der Betrag seit der Ankündigung geändert hat, ebenfalls nicht. Daneben steht, warum.

Der Beleg in der Akte und die Buchung im System – noch dasselbe?

Auf einem Ausdruck steht ein QR-Code und eine kurze Zeichenfolge. Wer beides hat, sieht ohne Anmeldung, wann gedruckt wurde, ob sich seither etwas geändert hat und ob die Buchung inzwischen storniert wurde. Diese Auskunft nennt weder Beträge noch Namen – sie beantwortet genau die Frage, die ein Prüfer stellt, und sonst nichts. Wer einen eigenen Zugang hat, sieht daneben die vollständige Gegenüberstellung.

Geld

Eine Zuwendungsbestätigung, die sich später prüfen lässt

Sie entsteht auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck – und die Software füllt kein Feld mit einer Vermutung: ohne Freistellungsbescheid, ohne Finanzamt und Steuernummer wird keine ausgestellt. Jede ausgestellte steht in einem Verzeichnis, jede lässt sich widerrufen – und widerrufen heißt vermerkt, nicht gelöscht. Das Mitglied holt sich sein Blatt in seinem eigenen Zugang, statt im Februar beim Kassenwart anzurufen.

Die anderen Bereiche sind schon dabei

Es gibt ein Paket, und darin ist alles – die anderen Bereiche sind nicht dazuzubuchen, sie sind schon da.